Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
MAINSPRING
- Handelsname
- MAINSPRING
- Zulassungsnummer
- 008603-00
- Wirkstoffe
-
Cyantraniliprole
(Diamide)
-
400 g/kg
- Formulierung:
- Wasserdispergierbares Granulat (WG)
- Wirkungsbereich
- Insektizid
- Bienengefährdung
- (B1) Bienengefährlich
- Beginn der Zulassung
- 15.02.2019
- Ende der Zulassung
- 14.09.2027
- Abverkaufsfrist
- 14.03.2028
- Aufbrauchfrist
- 14.03.2029
Anwendung
- Anwendungsnummer
- 008603-00/01-004
- Artikel
-
Artikel 51
- Kultur
- Zierpflanzen
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Holz- bzw. Triebwachstum abgeschlossen, Laub aber noch grün
-
- Schaderreger
- Minierfliegen (Agromyzidae)
- Schmetterlingsraupen
- Anwendungsbereich
- Gewächshaus
- Aufwand
- 0,15 kg/ha in 500 bis 2.000 l/ha Wasser
- Anwendungshäufigkeit
- In der Anwendung: 2
- In der Kultur bzw. je Jahr: 2
- Anwendungszeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Sonstige Erläuterungen
- Anzahl der Behandlungen zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
- Wartezeit
- Zierpflanzen: (Gewächshaus) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Weitere Kennzeichnungen
Anwendungsbestimmungen
SF275-ZB
(*)
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Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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SF276-4ZB
(*)
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Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
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SS110-1
(*)
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Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Kennzeichnungen (Mittel)
GHS Gefahrenhinweise
EUH 401
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Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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H410
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Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
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GHS Sicherheitshinweise
P391
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Verschüttete Mengen aufnehmen.
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P501
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Inhalt/Behälter ... zuführen.
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Anwendungsbestimmungen
NW468
(*)
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Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
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SF275-21ZB
(*)
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Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Sonstige Auflagen
NB6611
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Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.- Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
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NN3001
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Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
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NW262
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Das Mittel ist giftig für Algen.
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NW263
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Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
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SB001
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Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
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SB005
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Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
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SB010
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Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
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SB111
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Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
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SB166
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Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
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SF245-02
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Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
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SS206
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Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
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WMI28
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Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 28
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Hinweise
NN1002
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Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
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WH952
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Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.
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