Produktdatenblatt
pflanzenschutz-information.de
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Scenic Gold
Zulassungsnummer
00B365-00
Zulassung
Zulassungsbeginn
03.06.2025
Zulassungsende
15.06.2026
Abverkaufsfrist
15.12.2026
Aufbrauchfrist
15.12.2027
Formulierung
Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung (FS)
Bienengefährdung
(B3) Bienen nicht gefährdet auf Grund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels
Pflanzenschutzmittelverordnung (1)
EB001-2
EB001-2
SP 1: Mittel und/und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern.)
Anwendungsbestimmungen (9)
NW470
,
SF607
,
SF641
,
SF642
,
SS129
,
SS1201-1
,
SS2204
,
SS6201
,
ST1271-1
NW470
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF607
Es ist sicherzustellen, dass beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Arbeitskleidung und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) getragen werden.
SF641
Beim Reinigen der Beizanlage sind festes Schuhwerk, Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und ein Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SF642
Beim Absacken des gebeizten Saatgutes auf funktionierende Staubabsaugung achten oder eine partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2
(Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen.
SS129
Bei Kontakt mit behandeltem Saatgut oder kontaminierten Oberflächen sind Schutzhand-schuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS1201-1
Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2204
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS6201
Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ST1271-1
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen der Beizanlage.
Auflagen (6)
SB001
,
SB005
,
SB010
,
SB111
,
SB166
,
WMFB5
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
WMFB5
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): B5
Hinweise (5)
NB663
,
NN1001
,
NN1002
,
WH952
,
WMFC3
NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
NN1001
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.
WMFC3
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C3
Gefahrstoff Einstufung (GHS)
Gefahrensymbol
Gesundheitsgefahr (GHS08)
Umwelt (GHS09)
Gefahrenhinweise (5)
EUH 208-0098
,
EUH 208-0216
,
EUH 401
,
H361d
,
H410
EUH 208-0098
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0216
Enthält 5-Chloro-2-methyl-4-isothiazolin-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H361d
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (7)
P101
,
P102
,
P280
,
P308+P313
,
P391
,
P405
,
P501
P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P308+P313
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Abpackungen
Flasche, HDPE: 5.00 - 10.00 l (nur gewerblich)
IBC, HDPE/EVOH: 1060.00 l (nur gewerblich)
IBC, HDPE: 1060.00 l (nur gewerblich)
Trommel, Fass, Tonne, HDPE/EVOH: 200.00 - 500.00 l (nur gewerblich)
Trommel, Fass, Tonne, HDPE: 25.00 - 1000.00 l (nur gewerblich)
Trommel, Fass, Tonne, PE/PA: 500.00 l (nur gewerblich)
Weitere Informationen
Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Datum
Letzte Änderung
13.06.2025