Produktdatenblatt
pflanzenschutz-information.de
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PEAK
Für dieses Mittel liegt eine vorherige Zulassung (
004788-00) mit Aufbrauchfrist vor.
Zulassungsnummer
044788-00
Zulassung
Zulassungsbeginn
10.06.2025
Zulassungsende
15.06.2027
Abverkaufsfrist
15.12.2027
Aufbrauchfrist
15.12.2028
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich
Pflanzenschutzmittelverordnung (1)
EB001-2
EB001-2
SP 1: Mittel und/und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern.)
Anwendungsbestimmungen (3)
NW470
,
SS110-1
,
SS2101
NW470
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Auflagen (9)
SB001
,
SB005
,
SB010
,
SB111
,
SB166
,
SF245-02
,
SS206
,
WH951
,
WMH2
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH951
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WMH2
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2
Hinweise (4)
NB6641
,
NN1002
,
NN2001
,
WH952
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN1002
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN2001
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.
Gefahrstoff Einstufung (GHS)
Gefahrensymbol
Ausrufezeichen (GHS07)
Umwelt (GHS09)
Gefahrenhinweise (4)
EUH 208-0282
,
EUH 401
,
H302
,
H410
EUH 208-0282
Enthält 2-(3,3,3-Trifluorpropyl)-benzolsulfonamid (CAS-Nr. 94125-42-5). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (7)
P101
,
P102
,
P264
,
P270
,
P301+P312+P330
,
P391
,
P501
P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P264
Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
P270
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P301+P312+P330
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Mund ausspülen
P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Abpackungen
Flasche, HDPE: 50.00 - 1000.00 g (nur gewerblich)
Weitere Informationen
Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Datum
Letzte Änderung
13.06.2025