Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
SpinTor
- Handelsname
- SpinTor
- Zulassungsnummer
- 005314-00
- Wirkstoffe
-
Spinosad
(Spinosyne)
-
480 g/l
- Formulierung:
- Suspensionskonzentrat (SC)
- Wirkungsbereich
- Insektizid
- Bienengefährdung
- (B1) Bienengefährlich
- Beginn der Zulassung
- 16.04.2007
- Ende der Zulassung
- 15.03.2026
- Abverkaufsfrist
- 15.09.2026
- Aufbrauchfrist
- 15.09.2027
- Ökologischer Anbau
- zugelassen nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165
Anwendung
- Anwendungsnummer
- 005314-00/18-002
- Ökologischer Anbau
- zugelassen nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165
- Kultur
- Zierpflanzen
-
- Schaderreger
- Dickmaulrüßler (Otiorhynchus)
- Adulte
- Anwendungsbereich
- Gewächshaus
- Aufwand
- Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3 l/ha in 600 bis 1.000 l/ha Wasser
- Anwendungshäufigkeit
- In der Anwendung: 4
- In der Kultur bzw. je Jahr: 4
- Abstand
- min. 7 Tag(e)
- Anwendungszeitpunkt
- Frühjahr bis Herbst
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Wartezeit
- Zierpflanzen: (Gewächshaus) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Weitere Kennzeichnungen
Anwendungsbestimmungen
NZ113
(*)
|
Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen.
|
(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Sonstige Auflagen
SF1891
|
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
|
Kennzeichnungen (Mittel)
GHS Gefahrenhinweise
EUH 208-0098
|
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
|
EUH 208-0101
|
Enthält 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
|
EUH 401
|
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
|
H410
|
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
|
GHS Sicherheitshinweise
P101
|
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
|
P102
|
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
|
P262
|
Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
|
P281
|
Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
|
P301
|
BEI VERSCHLUCKEN:
|
P310
|
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
|
P315
|
Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
|
P391
|
Verschüttete Mengen aufnehmen.
|
P501
|
Inhalt/Behälter ... zuführen.
|
Anwendungsbestimmungen
NW468
(*)
|
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
|
SF276-ZB
(*)
|
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
|
(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Pflanzenschutzmittelverordnung
EO005-2
|
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
|
Sonstige Auflagen
NB6611
|
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.- Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
|
NN3801
|
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma dendrolimi (Erzwespe) eingestuft.
|
NW262
|
Das Mittel ist giftig für Algen.
|
NW264
|
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
|
SB001
|
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
|
SB005
|
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
|
SB010
|
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
|
SB111
|
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
|
SB166
|
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
|
SF245-02
|
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
|
SS110-1
|
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
|
SS2101
|
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
|
WMI5
|
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 5
|
Hinweise
NN134
|
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
|
NN165
|
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
|
NN170
|
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
|
NN261
|
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
|
WH952
|
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.
|