Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
Serenade ASO
- Handelsname
- Serenade ASO
- Zulassungsnummer
- 007918-00
- Wirkstoffe
-
Bacillus amyloliquefaciens Stamm QST 713 (vormals B. subtilis)
(Bakterien - Bacillus amyloliquefaciens)
-
13,96 g/l
(1.000.000.000.000 cfu/kg)
- Formulierung:
- Suspensionskonzentrat (SC)
- Wirkungsbereich
- Fungizid
- Bienengefährdung
- (B4) Nicht bienengefährlich
- Beginn der Zulassung
- 12.09.2014
- Ende der Zulassung
- 15.08.2025
- Abverkaufsfrist
- 15.02.2026
- Aufbrauchfrist
- 15.02.2027
- Ökologischer Anbau
- zugelassen nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165
Anwendung
- Anwendungsnummer
- 007918-00/05-002
- Ökologischer Anbau
- zugelassen nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165
- Artikel
-
Artikel 51
- Kultur
- Topfpflanzen
- Zierpflanzen
-
- Schaderreger
- Pythium-Arten
- (nur zur Befallsminderung)
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Aufwand
- 0,8 ml/m² in 2 bis 6 l/m² Wasser
- Anwendungshäufigkeit
- In der Anwendung: 3
- In der Kultur bzw. je Jahr: 3
- Abstand
- 21 bis 42 Tag(e)
- Anwendungszeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Anwendungstechnik
- gießen
- Sonstige Erläuterungen
- Kultur/Objekt Topf- und Containerkulturen
- Wartezeit
- Zierpflanzen: (Freiland) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- Topfpflanzen: (Freiland) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Weitere Kennzeichnungen
Sonstige Auflagen
NW642-1
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Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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Kennzeichnungen (Mittel)
GHS Gefahrenhinweise
EUH 401
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Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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Anwendungsbestimmungen
SS110-1
(*)
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Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
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SS2101
(*)
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Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Pflanzenschutzmittelverordnung
EB001-2
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SP 1: Mittel und/und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern.)
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Sonstige Auflagen
NN3001
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Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
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SB001
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Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
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SB005
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Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
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SB010
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Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
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SB111
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Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
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SB166
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Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
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SF245-02
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Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
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SS206
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Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
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VH650
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Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
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WMFF6
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Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): F6
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Hinweise
NB6641
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Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
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NN3002
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Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
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