Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
Bayer Garten Bio-Schädlingsfrei Neem
- Handelsname
- Bayer Garten Bio-Schädlingsfrei Neem
- Zulassungsnummer
- 024436-63
- Wirkstoffe
-
Azadirachtin
(Azadirachtin)
-
10,6 g/l
- Formulierung:
- Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) (EC)
- Wirkungsbereich
- Insektizid
- Bienengefährdung
- (B4) Nicht bienengefährlich
- Beginn der Zulassung
- 01.02.2013
- Ende der Zulassung
- 31.08.2025
- Abverkaufsfrist
- 28.02.2026
- Aufbrauchfrist
- 28.02.2027
- Ökologischer Anbau
- zugelassen nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165
Anwendung
- Anwendungsnummer
- 024436-63/10-002
- Ökologischer Anbau
- zugelassen nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165
- Artikel
-
Artikel 51
- Kultur
- Erdbeere
- ab Erste, noch geschlossene Blütenknospen sichtbar
-
- Schaderreger
- Blattläuse (Aphididae)
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Aufwand
- 3 l/ha in 1.000 bis 2.000 l/ha Wasser
- Anwendungshäufigkeit
- In der Anwendung: 3
- In der Kultur bzw. je Jahr: 3
- Anwendungszeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Anwendungstechnik
- spritzen oder sprühen
- Sonstige Erläuterungen
- Anzahl der Behandlungen zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
- Anwendungstechnik Reihenbehandlung
- Stadium des Schadorganismus nur zur Befallsminderung
- Wartezeit
- Erdbeere: (Freiland) 3 Tage
Weitere Kennzeichnungen
Anwendungsbestimmungen
NT112
(*)
|
Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten durchgeführt wird oder in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
|
NW608-1
(*)
|
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
|
SF275-EEBE
(*)
|
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
|
(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Kennzeichnungen (Mittel)
GHS Gefahrenhinweise
EUH 208-0147
|
Enthält Azadirachtin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
|
EUH 401
|
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
|
H411
|
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
|
GHS Sicherheitshinweise
P391
|
Verschüttete Mengen aufnehmen.
|
P501
|
Inhalt/Behälter ... zuführen.
|
Anwendungsbestimmungen
NW468
(*)
|
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
|
(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Sonstige Auflagen
NN233
|
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft.
|
NN283
|
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft.
|
NN361
|
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
|
NN370
|
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
|
NN391
|
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
|
NN2842
|
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
|
NN3324
|
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Amblyseius cucumeris (Raubmilbe) eingestuft.
|
NW264
|
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
|
SB001
|
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
|
SB110
|
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
|
SE110
|
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
|
SF245-01
|
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
|
SS110
|
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
|
SS610
|
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
|
SS2101
|
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
|
WMIUN
|
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): unbekannt
|
Hinweise
NB6641
|
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
|
NN165
|
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
|
NN234
|
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
|
WH952
|
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.
|