Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
Rechtsgrundlage für eine Zulassung in Notfallsituationen ist seit Juni 2011 der Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Exirel
- Handelsname
- Exirel
- Zulassungsnummer
- 00A670-00
- Wirkstoffe
-
Cyantraniliprole
(Diamide)
-
100 g/l
- Formulierung:
- Suspensionskonzentrat (SC)
- Wirkungsbereich
- Insektizid
- Bienengefährdung
- (B1) Bienengefährlich
- Beginn der Zulassung
- 16.02.2022
- Ende der Zulassung
- 14.09.2027
- Abverkaufsfrist
- 14.03.2028
- Aufbrauchfrist
- 14.03.2029
Anwendung
- Artikel
-
Artikel 53
- Beginn der Zulassung
- 12.04.2024
- Ende der Zulassung
- 09.08.2024
- Kultur
- Hopfen
- (Flächen mit Starkbefall)
- BBCH 11 bis BBCH 19
-
- Schaderreger
- Liebstöckelrüßler (Otiorrhynchus ligustici)
- Imago
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Aufwand
- 0,375 ml pro Stock in 0,25 l Wasser pro Stock Wasser
- maximal 750 ml/ha (2.000 Stöcke/ha)
- Anwendungshäufigkeit
- In der Anwendung: 1
- In der Kultur bzw. je Jahr: 1
- Anwendungszeitpunkt
- nach Warndienstaufruf
- Anwendungstechnik
- gießen
- Sonstige Erläuterungen
- Anwendungstechnik: als Einzelpflanzenbehandlung
- Wartezeit
- Hopfen: (Freiland) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Weitere Kennzeichnungen
Anwendungsbestimmungen
NG300
(*)
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In Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sowie in sonstigen von der zuständigen Behörde zum Schutz des Grundwassers abgegrenzten Gebieten ist die Anwendung dieses Mittels verboten.
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NG364
(*)
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Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Cyantraniliprole enthalten.
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NT191
(*)
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Anwendung nur, wenn sichergestellt ist, dass während der Vegetationsperiode im Hopfengarten und unmittelbar an diesen angrenzend keine blühenden, für Bestäuber attraktiven Wildkräuter vorhanden sind.
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NT192
(*)
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Anwendung nur, wenn sichergestellt ist, dass während der Vegetationsperiode Zwischensaaten vor Beginn ihrer Blüte gemulcht, eingearbeitet oder gemäht und abgefahren werden.
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NW470
(*)
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Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
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NW715
(*)
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Anwendung erst nach dem Kreiseln.
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SF275-EEHO
(*)
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Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Hopfen bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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SF276-21HO
(*)
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Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
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SS110-1
(*)
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Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
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SS120-1
(*)
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Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
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SS530
(*)
|
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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SS610
(*)
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Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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SS2101
(*)
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Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Kennzeichnungen (Mittel)
GHS Gefahrenhinweise
EUH 208-0098
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Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
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EUH 401
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Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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H315
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Verursacht Hautreizungen.
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H317
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Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
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H410
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Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
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GHS Sicherheitshinweise
P101
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Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
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P102
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Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
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P280
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Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
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P302+P352
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BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
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P308+P313
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BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
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P362+P364
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Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
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P391
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Verschüttete Mengen aufnehmen.
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P501
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Inhalt/Behälter ... zuführen.
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Anwendungsbestimmungen
NW470
(*)
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Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
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SF276-14OS
(*)
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Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
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SF276-EEWE
(*)
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Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
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SF278-3OS
(*)
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Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 3 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
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SS110-1
(*)
|
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
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SS120-1
(*)
|
Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
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SS520
(*)
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Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
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SS530
(*)
|
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
|
SS610
(*)
|
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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SS2101
(*)
|
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Pflanzenschutzmittelverordnung
EB001-2
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SP 1: Mittel und/und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern.)
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Sonstige Auflagen
NB6611
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Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.- Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
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NN3001
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Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
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NW264
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Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
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SB001
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Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
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SB005
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Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
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SB010
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Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
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SB111
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Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
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SB166
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Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
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SF245-02
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Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
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SS206
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Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
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WH951
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Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
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WMI28
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Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 28
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Hinweise
NN1002
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Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
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WH952
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Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.
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