EUH 208-0098 | Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
EUH 208-0101 | Enthält 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
EUH 401 | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
H410 | Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. |
P101 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. |
P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P262 | Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. |
P281 | Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. |
P301 | BEI VERSCHLUCKEN: |
P310 | Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. |
P315 | Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
P391 | Verschüttete Mengen aufnehmen. |
P501 | Inhalt/Behälter ... zuführen. |
NW468 (*) | Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
SF276-ZB (*) | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. |
(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
EO005-2 | SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. |
NB6611 | Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.- Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. |
NN3801 | Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma dendrolimi (Erzwespe) eingestuft. |
NW262 | Das Mittel ist giftig für Algen. |
NW264 | Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. |
SB001 | Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. |
SB005 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. |
SB010 | Für Kinder unzugänglich aufbewahren. |
SB111 | Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. |
SB166 | Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. |
SF245-02 | Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. |
SS110-1 | Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
SS2101 | Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
WMI5 | Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 5 |
NN134 | Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. |
NN165 | Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. |
NN170 | Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. |
NN261 | Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. |
WH952 | Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen. |