Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
Promanal HP
- Handelsname
- Promanal HP
- Zulassungsnummer
- 008719-60
- Wirkstoffe
-
Paraffinöl (CAS 8042-47-5)
(Öle und Extrakte (nicht spezifiziert))
-
830 g/l
- Formulierung:
- Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) (EC)
- Wirkungsbereich
- Akarizid
- Bienengefährdung
- (B4) Nicht bienengefährlich
- Beginn der Zulassung
- 07.11.2019
- Ende der Zulassung
- 15.08.2026
- Abverkaufsfrist
- 15.02.2027
- Aufbrauchfrist
- 15.02.2028
- Ökologischer Anbau
- zugelassen nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165
Wirkung auf Nützlinge
- Bestäuber
- Population
- (3) Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
- Fliegen - Räuberische
- Population
- (3) Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
- Forficula auricularia (Gemeiner Ohrwurm)
- Population
- (3) Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
- Gallmücken - Räuberische
- Population
- (3) Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
- Käfer - Räuberische
- Population
- (3) Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
- Milben - Räuberische
- Population
- (3) Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
- Netzflügler, Florfliegen
- Population
- (3) Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
- Schlupfwespen - Parasitische
- Population
- (3) Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
- Spinnen
- Population
- (3) Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
- Thripse - Räuberische
- Population
- (3) Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
- Wanzen - Räuberische
- Population
- (3) Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
Abpackungen
Abpackungen
Flasche, HDPE: 0.25 - 1.00 l (nur gewerblich)
Kanister, HDPE: 5.00 - 30.00 l (nur gewerblich)
Tank, HDPE: 1000.00 l (nur gewerblich)
Trommel, Fass, Tonne, HDPE: 200.00 l (nur gewerblich)
Kennzeichnungen
- GHS Gefahrensymbol
-
- Gesundheitsgefahr (GHS08)
- Umwelt (GHS09)
- GHS Signalworte
- Gefahr (S2)
GHS Gefahrenhinweise
EUH 401
|
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
|
H304
|
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
|
H400
|
Sehr giftig für Wasserorganismen.
|
H410
|
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
|
GHS Sicherheitshinweise
P101
|
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
|
P102
|
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
|
P273
|
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
|
P301+P310+P331
|
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
|
P391
|
Verschüttete Mengen aufnehmen.
|
P405
|
Unter Verschluss aufbewahren.
|
P501
|
Inhalt/Behälter ... zuführen.
|
Anwendungsbestimmungen
NW470
(*)
|
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
|
(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Pflanzenschutzmittelverordnung
EB001-2
|
SP 1: Mittel und/und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern.)
|
Sonstige Auflagen
NN410
|
Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
|
NN3001
|
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
|
NW263
|
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
|
SB001
|
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
|
SB005
|
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
|
SB010
|
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
|
SB111
|
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
|
SB166
|
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
|
SF245-02
|
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
|
SS206
|
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
|
WMIUN
|
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): unbekannt
|
Hinweise
NB6641
|
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
|
NN3002
|
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
|
WH952
|
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.
|