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Exirel

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Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.

Exirel

Handelsname
Exirel
Zulassungsnummer
00A670-00
Wirkstoffe
Cyantraniliprole (Diamide)
100 g/l
Formulierung:
Suspensionskonzentrat (SC)
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
(B1) Bienengefährlich
Beginn der Zulassung
16.02.2022
Ende der Zulassung
14.09.2027
Abverkaufsfrist
14.03.2028
Aufbrauchfrist
14.03.2029

Indikationen

Wirkungsweise

Kreiselmaier, Jochen , DLR Rheinpfalz (13.04.2023)
Kontakt, Fraß
Cyantraniliprol ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Diamide, deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe 28 der IRAC (Insecticide Resistance Action Committee)-Klassifizierung eingestuft ist. Cyantraniliprol aktiviert Ryanodin-Rezeptoren von Insekten; dies bewirkt eine Entleerung der intrazellulären Kalziumvorräte. Als Folge treten Muskellähmung und letztendlich der Tod der Insekten ein. Quelle: FMC, 2023

Wirkung auf Nützlinge

Bestäuber
Population
(3) Schädigend
Sonstige Auflagen & Hinweise
Fliegen - Räuberische
Population
(3) Schädigend
Sonstige Auflagen & Hinweise
Forficula auricularia (Gemeiner Ohrwurm)
Population
(3) Schädigend
Sonstige Auflagen & Hinweise
Gallmücken - Räuberische
Population
(3) Schädigend
Sonstige Auflagen & Hinweise
Käfer - Räuberische
Population
(3) Schädigend
Sonstige Auflagen & Hinweise
Milben - Räuberische
Population
(1) Nicht - Schädigend
Sonstige Auflagen & Hinweise
Netzflügler, Florfliegen
Population
(3) Schädigend
Sonstige Auflagen & Hinweise
Schlupfwespen - Parasitische
Population
(3) Schädigend
Sonstige Auflagen & Hinweise
Spinnen
Population
(1) Nicht - Schädigend
Sonstige Auflagen & Hinweise
Thripse - Räuberische
Population
(3) Schädigend
Sonstige Auflagen & Hinweise
Wanzen - Räuberische
Population
(3) Schädigend
Sonstige Auflagen & Hinweise

Zulassungsinhaber

Zulassungsinhaber
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG
Stader Elbstraße 26
DE 21683 Stade
04141 9204-0
http://www.cheminova.de/
Vertriebsunternehmen
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG
Stader Elbstraße 26
DE 21683 Stade
04141 9204-0
http://www.cheminova.de/

Abpackungen

Abpackungen
Kanister, HDPE/EVOH: 50.00 - 5000.00 ml (nur gewerblich)

Kennzeichnungen

GHS Gefahrensymbol
Ausrufezeichen (GHS07)
Umwelt (GHS09)
GHS Signalworte
Achtung (S1)

GHS Gefahrenhinweise

EUH 208-0098 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

GHS Sicherheitshinweise

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.

Anwendungsbestimmungen

NW470 (*) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF276-14OS (*) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF276-EEWE (*) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF278-3OS (*) Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 3 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
SS110-1 (*) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS120-1 (*) Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS520 (*) Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS530 (*) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 (*) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101 (*) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden

Pflanzenschutzmittelverordnung

EB001-2 SP 1: Mittel und/und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern.)

Sonstige Auflagen

NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.- Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WMI28 Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 28

Hinweise

NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.
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