Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
Exirel
- Handelsname
- Exirel
- Zulassungsnummer
- 00A670-00
- Wirkstoffe
-
Cyantraniliprole
(Diamide)
-
100 g/l
- Formulierung:
- Suspensionskonzentrat (SC)
- Wirkungsbereich
- Insektizid
- Bienengefährdung
- (B1) Bienengefährlich
- Beginn der Zulassung
- 16.02.2022
- Ende der Zulassung
- 14.09.2027
- Abverkaufsfrist
- 14.03.2028
- Aufbrauchfrist
- 14.03.2029
Wirkungsweise
Kreiselmaier, Jochen
, DLR Rheinpfalz
(13.04.2023)
Kontakt, Fraß
Cyantraniliprol ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Diamide, deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe 28 der IRAC (Insecticide Resistance Action Committee)-Klassifizierung eingestuft ist. Cyantraniliprol aktiviert Ryanodin-Rezeptoren von Insekten; dies bewirkt eine Entleerung der intrazellulären Kalziumvorräte. Als Folge treten Muskellähmung und letztendlich der Tod der Insekten ein. Quelle: FMC, 2023
Wirkung auf Nützlinge
- Bestäuber
- Population
- (3) Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
- Fliegen - Räuberische
- Population
- (3) Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
- Forficula auricularia (Gemeiner Ohrwurm)
- Population
- (3) Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
- Gallmücken - Räuberische
- Population
- (3) Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
- Käfer - Räuberische
- Population
- (3) Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
- Milben - Räuberische
- Population
- (1) Nicht - Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
- Netzflügler, Florfliegen
- Population
- (3) Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
- Schlupfwespen - Parasitische
- Population
- (3) Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
- Spinnen
- Population
- (1) Nicht - Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
- Thripse - Räuberische
- Population
- (3) Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
- Wanzen - Räuberische
- Population
- (3) Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
Zulassungsinhaber
- Zulassungsinhaber
- Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG
- Stader Elbstraße 26
-
DE
21683 Stade
- 04141 9204-0
-
http://www.cheminova.de/
- Vertriebsunternehmen
- Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG
- Stader Elbstraße 26
-
DE
21683 Stade
- 04141 9204-0
-
http://www.cheminova.de/
Abpackungen
Abpackungen
Kanister, HDPE/EVOH: 50.00 - 5000.00 ml (nur gewerblich)
Kennzeichnungen
- GHS Gefahrensymbol
-
- Ausrufezeichen (GHS07)
- Umwelt (GHS09)
- GHS Signalworte
- Achtung (S1)
GHS Gefahrenhinweise
EUH 208-0098
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Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
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EUH 401
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Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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H315
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Verursacht Hautreizungen.
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H317
|
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
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H410
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Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
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GHS Sicherheitshinweise
P101
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Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
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P102
|
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
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P280
|
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
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P302+P352
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BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
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P308+P313
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BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
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P362+P364
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Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
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P391
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Verschüttete Mengen aufnehmen.
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P501
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Inhalt/Behälter ... zuführen.
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Anwendungsbestimmungen
NW470
(*)
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Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
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SF276-14OS
(*)
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Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
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SF276-EEWE
(*)
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Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
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SF278-3OS
(*)
|
Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 3 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
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SS110-1
(*)
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Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
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SS120-1
(*)
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Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
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SS520
(*)
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Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
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SS530
(*)
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Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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SS610
(*)
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Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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SS2101
(*)
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Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Pflanzenschutzmittelverordnung
EB001-2
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SP 1: Mittel und/und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern.)
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Sonstige Auflagen
NB6611
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Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.- Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
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NN3001
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Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
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NW264
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Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
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SB001
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Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
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SB005
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Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
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SB010
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Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
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SB111
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Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
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SB166
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Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
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SF245-02
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Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
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SS206
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Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
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WH951
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Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
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WMI28
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Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 28
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Hinweise
NN1002
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Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
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WH952
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Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.
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